Allgemeine Geschäftsbedingungen der bettercoach.de GmbH für den Einsatzes der Coaches bei der Deutschen Telekom AG

Die bettercoach.de GmbH (nachfolgend „bc“) stellt der Deutschen Telekom AG und allen mit ihr verbundenen Unternehmen, an denen die DeutscheTelekom AG direkt oder indirekt mit mehr als 20% der Stimmrechte auszuüben berechtigt ist (nachfolgend „Partner“), nach deren Vorgaben Coaches, FacilitatorInnen, ModeratorInnen, TrainerInnen und Change-AgentInnen (nachfolgend „Coach“) zur Verfügung, hierzu betreibt bc unter www.bettercoach.de eine Plattform (nachfolgend „Coaching Management System“). Der Vertrag über die Coachingleistung kommt zwischen bc und dem Coach (nicht aber dem Partner) zustande.


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Rechtsbeziehung zwischen bc und dem Coach oder einer Coaching-Agentur (s. dazu Nr. 11), soweit der Coach bei dem Partner eingesetzt wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Coaches finden keine Anwendung.

  1. Wie kommt es zum Vertragsschluss?
    1. Partner nutzen die Services von bc, um einen Coach zu finden, der die von dem Partner definierten Anforderungen erfüllt. bc greift dazu auf einen eigenen Coachpool zurück, um nach eigenem Ermessen dem Partner verschiedene, aus Sicht von bc geeignete Coaches vorzuschlagen. Sofern der Partner entscheidet, einen oder mehrere der von bc vorgeschlagenen Coaches einsetzen zu wollen, schließen bc und der Coach hierüber sowie über die Inhalte und Rahmenbedingungen des Coachings einen Vertrag (nachfolgend „Coaching-Vertrag“). Der Coaching-Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Coach über das Coaching Management System über den Button „Anfrage bestätigen“ den jeweiligen Auftrag annimmt.
    2. bc schlägt den Partnern nur dann einen Coach vor, wenn der Coach bc hierfür zuvor seine Zustimmung erteilt hat.
    3. Aus dem Coaching-Vertrag ergeben sich insbesondere Inhalte, Umfang, Zeitraum und Honorar für das Coaching beim Partner. Auf den Coaching-Vertrag finden diese AGB Anwendung.
    4. Die organisatorische Abstimmung des Coachings (Terminkoordination, Abstimmung einer Agenda, Anreise etc.) erfolgt unmittelbar zwischen dem Coachee und dem Coach.
  2. Welche Informationen benötigt bc von dem Coach?

    bc teilt dem Coach mit, welche Informationen für das Profil des Coaches auf dem Coaching Management System benötigt werden. Der Coach verpflichtet sich, diese Informationen bc unverzüglich in der angeforderten Form zur Verfügung zu stellen. bc gibt darüber hinaus keine anderen Informationen über den Coach an den Partner weiter, sofern diese nicht aus öffentlich zugänglichen Quellen abgerufen werden können.

  3. Welche Qualitätsanforderungen stellt bc an einen Coach?

    bc ist die Zufriedenheit des Partners wichtig. Folgende Qualitätsanforderungen bestehen daher:

    • Sicherstellung einer Zusatzausbildung zum Coach über mindestens 180 Stunden, die den Stan-dards des Deutschen Verbands für Coaching (dvct), des Deutschen Bundesverbands für Coaching (DBVC) oder des Bundesverbands für Trainer, Berater und Coaches (BDVT) entspricht.
    • Sicherstellung regelmäßiger eigener Ausbildung des Coaches zu Coaching-affinen Themen.
    • Sicherstellung regelmäßiger eigener Supervision/Intervision des Coaches.

    bc überprüft daher regelmäßig, ob die Angaben des Coaches zu seinen Qualifikationen richtig sind. Coaches, die unrichtige Angaben in den Profilen gemacht haben, wird bc für zukünftige Aufträge nicht mehr berücksichtigen.

  4. Welches Honorar erhält der Coach?
    1. Der Coach erhält von bc das in dem Coaching-Vertrag vereinbarte Honorar.
    2. Erforderliche Reise- und Übernachtungskosten des Coaches werden dem Coach von bc gegen Nachweis zusätzlich zu dem vereinbarten Honorar (vgl. Nr. 4.1) erstattet. Folgende Reise- und Übernachtungskosten gelten dabei als erforderlich, sofern sich aus dem Coaching-Vertrag nicht etwas anderes ergibt:
      • Fahrtkosten der 2. Klasse der Bahn vom Wohnort des Coaches zum vereinbarten Ort des Coachings
      • Flugkosten der Economy-Klasse (im Inland dürfen die Flugkosten die Kosten einer Fahrt mit der Bahn (2. Klasse Normalpreis) nicht übersteigen)
      • Fahrt mit dem eigenen Auto (berechnet werden die Kilometer auf Grundlage von Google maps mit EUR 0,30/km)
      • Übernachtungen in Deutschland, sofern sie den Betrag von EUR 75,00 (brutto; ohne Frühstück) nicht überschreiten (falls der Betrag z.B. auf Grund von Messezeiten nicht gehalten werden kann, ist eine Kostenfreigabe vor der Buchung durch bc erforderlich).
    3. Erforderliche Reisezeiten des Coaches werden dem Coach von bc nicht erstattet.
    4. Soweit dem Coach für das Coaching Aufwendungen für Materialkosten entstehen, erhält der Coach diese von bc nur erstattet, sofern dies im Coaching-Vertrag vereinbart wurde.
    5. Der Coach hat gegenüber bc spätestens zum 24. eines jeden Monats die angefallenen Stunden und sonstigen ersatzfähigen Aufwendungen im Coaching Management System zu dokumentieren; bc ist aber jederzeit berechtigt, auch zu einem früheren Zeitpunkt von dem Coach diese Dokumentation zu verlangen. Die vom Coach ordnungsgemäß gestellte Rechnung wird 14 Tage, nachdem bc die von dem Partner geschuldete Vergütung für das Coaching erhalten hat, zur Zahlung fällig.
    6. Storniert der Partner gegenüber bc eine vereinbarte Stunde eines Coachings, erhält der Coach das für die stornierte Stunde vereinbarte Honorar, sofern die betroffene Stunde nicht mindestens 48 Stunden vor Beginn der vereinbarten Stunde durch den Coachee über die Plattform abgesagt wurde.
  5. Wofür haftet bc?

    bc haftet nur für vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbare Schäden aus dem Coaching-Vertrag. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von bc oder eines der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von bc beruhen. Ferne gilt die Haftungsbeschränkung auch dann nicht, wenn ein sonstiger Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

  6. Datenschutz ist bc wichtig
    1. bc erhebt, verarbeitet und nutzt personen- und unternehmensbezogene Daten des Coaches für Zwecke der Erfüllung und Abwicklung des Vermittlungsvertrages.
    2. Daneben benutzt bc personen- und unternehmensbezogene Daten des Coaches, um den Coach über Angebote und Leistungen von bc zu informieren. Der Coach kann dieser Nutzung der Daten jederzeit per E-Mail an info@bc.de widersprechen.
  7. Welche Anforderungen an die Vertraulichkeit bestehen?
    1. Der Coach ist verpflichtet, alle Informationen und Unterlagen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Partner bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln.
    2. Es ist dem Coach nicht gestattet, Kopien von Unterlagen des Partners anzufertigen. Auf Verlangen von bc hat der Coach jederzeit alle Unterlagen, die er in Zusammenhang mit der Erfüllung eines Coaching-Vertrages erhalten hat, herauszugeben.
    3. Verletzt der Coach schuldhaft einzelne/alle der vorstehenden Verpflichtungen, stellt er bc von einem entstandenen Schaden vollumfänglich frei.
  8. Welchem Recht unterliegen die AGB und der Coaching-Vertrag?

    Die AGB und der Coaching-Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts der Bundesrepublik Deutschland.

  9. Welches Gericht ist bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit den AGB und dem Coaching-Vertrag zuständig?

    Sofern der Coach Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang aus den AGB und dem Coaching-Vertrag Berlin.

  10. Was passiert bei unwirksamen oder lückenhaften vertraglichen Bestimmungen?

    Sollten eine oder mehrere Regelungen der AGB oder des Coaching-Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, berührt diese nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen der AGB oder des Coaching-Vertrages. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung der AGB oder des Coaching-Vertrages tritt in diesem Falle eine andere Regelung, die den gewünschten, von den Vertragsparteien angestrebten Zielen soweit als möglich entspricht. Dies gilt entsprechend im Falle einer Vertragslücke.

  11. Was gilt bei Coaches, die bei Coaching-Agenturen arbeiten?

    Sofern der Coach bei einer Coaching-Agentur arbeitet, kommt der Coaching-Vertrag zwischen bc und der Coaching-Agentur zustande; die AGB gelten insoweit entsprechend. Die Coaching-Agentur verpflichtet sich, mit dem Coach einen Vertrag abzuschließen, der die sich aus diesen AGB für die Coaching-Agentur ergebenden Verpflichtungen an den Coach weitergibt.

Berlin, den 19.10.2018